ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Im nachstehenden Vertrag gilt das Unternehmen als Auftragnehmer und der Kunde als Auftraggeber.


§ 1 Vertrag
Der Auftraggeber erhält nach erfolgter Absprache und Zusage zur Durchführung des Programms vom Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als wirksam. Mit der Buchung eines Programms und der anschließenden Übermittlung der Buchungsdaten und persönlichen Informationen stimmt der Auftraggeber den geltenden AGB zu.

§ 2 Veranstaltungsort
Veranstaltungsort ist das Gelände des Henstedter Berg 1, 28857 Syke.

§ 3 Rechnung
Der Auftragnehmer stellt den Gesamtbetrag inklusive der ausgewiesenen Mehrwertsteuer in Rechnung. Dieser wird vom Auftraggeber in Bar vor Ort am Veranstaltungstag gezahlt.

§ 4 Stornierung
Bei Stornierung eines Auftrags behält der Auftragnehmer sich vor, dem Auftraggeber die  entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Bis vier Wochen vor der Veranstaltung kann der Auftraggeber schriftlich ohne Angaben von Gründen kostenlos stornieren. Bis 14 Tage zuvor werden 50%, danach 100% der Gesamtbruttosumme  berechnet. Kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund von Seiten des Auftraggebers nicht stattfinden (Krankheit etc.), gibt es die Möglichkeit in individueller Absprache mit dem Auftragnehmer innerhalb von drei Monaten einen Ersatztermin zu vereinbaren (kein Rechtsanspruch).

§ 5 Höhere Gewalt
In Fällen von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien etc.) besteht von Seiten des Auftragnehmers keine Verpflichtung, das Programm durchzuführen. Schadensersatzansprüche oder eine Rückzahlung der geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

§ 6 Schäden
Der Auftraggeber trägt ausreichend Sorge dafür, dass dem Mitarbeiter und dem Eigentum des Auftragnehmers kein Schaden entsteht. Sofern durch den Auftraggeber, oder andere Anwesende der Veranstaltung verursachte Schäden entstehen, kommt der Auftraggeber für die Reparatur oder den Ersatz auf.

§ 7 Allergien
Der Auftragnehmer trägt keinerlei Verantwortung für auftretende allergische Reaktionen oder Verletzungen während einer Veranstaltung. Bitte informieren Sie den Auftragnehmer über eventuelle Allergien der teilnehmenden Personen.

§ 8 Aufsichtspflicht
Der Auftraggeber hat zu jeder Zeit die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht über die anwesenden Kinder. Die Teilnahme mindestens einer erwachsenen Aufsichtsperson seitens des Auftraggebers ist Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltungen.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, oder Lücken enthalten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

 

Stand: 23.05.2024